Jahressteuergesetz: Förderung von Photovoltaik-Anlagen, Bürokratieabbau und Home-Office-Pauschale!
Bürokratie-Abbau beim Einspeisen von Strom ins Netz
Was ist die Ausgangslage beim Einspeisen von Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage?
Privathaushalte gelten in diesem Fall als Gewerbetreibende. Da diese Tätigkeit gewerbe-, nicht aber einkommensteuerfrei ist, müssen Anlagenbetreiber jährlich eine Einnahmenüberschussrechnung an das Finanzamt übermitteln.
Bei der Umsatzsteuer besteht ein Wahlrecht, ob die Einspeisung mit oder – unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung – ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden soll.
In der Praxis zeigt sich, dass die Einnahmenüberschussrechnung aufgrund der geringen Einspeisevergütung in den allermeisten Fällen zur Farce wird. Hierauf reagierte der Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und stellte den Betrieb privater Photovoltaikanlagen auf Antrag einkommensteuerfrei.
Home-Office Pauschale wird fortgesetzt und etabliert!
Mit der Corona-Pandemie ist das Arbeiten von zu Hause zum Alltag geworden. Die Entwicklung kommt der klimapolitischen Zielsetzung, unnötige Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu vermeiden, entgegen.
Mit dem Jahressteuergesetz wird die in der Praxis viel genutzte Home-Office-Pauschale ab 2023 unbefristet verlängert. Die Tagespauschale von 5 Euro wird dabei nicht mehr nur für 120, sondern für bis zu 200 Tage gewährt. Voraussetzung ist, dass an den jeweiligen Tagen die berufliche oder betriebliche Tätigkeit überwiegend von zu Hause ausgeübt und kein Werbungskostenabzug für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte geltend gemacht wird.